Wohngebäudeversicherung

Als Eigentümer einer Immobilie braucht man eine Gebäuderversicherung, die Risiken wie Feuer, Sturm, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl und Elementarschäden absichert.

Bei der Risikoabsicherung können wie bei einem Baukastensystem einzelne Bausteine oder auch eine "ALLRISK" Absicherung gewählt werden. Die Kombinationen sind den individuellen Bedürfnissen angepasst werden.

Zusätzlich lassen sich z. B. Überspannungsschäden an Gebäudebestandteilen mitversichern(z.B. Heizungsanlage, Klingelanlage). Banken verlangen bei kreditfinanzierten Gebäuden oft eine Gebäudefeuerversicherung zur Sicherung von Darlehen.

Seit dem Wegfall von Pflicht- und/oder Monopolrechten zum 1. Juli 1994 (Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft vom 18. Juni 1992) kann der Gebäudeversicherer zu allen Risiken in der gesamten BRD frei gewählt werden. Die Gebäudeversicherung wird mittels des gleitenden Neuwertfaktors dynamisiert, d. h. an die Wertentwicklung der Gebäude angepasst. Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer selbst für eine ausreichende Versicherungssumme zur Vermeidung einer Unterversicherung verantwortlich.

Von einer ausreichenden Versicherungssumme wird indes ausgegangen, wenn sich diese aus bestimmten Verfahren heraus ableitet, z. B. Bestimmung durch Bausachverständigen oder die üblichere Bestimmung anhand des Gebäudewertes in Mark 1914. Im Totalschadenfalle zu einer bestehenden Neuwertversicherung erhält der Versicherungsnehmer zunächst Anspruch auf Auszahlung des Zeitwertes des Gebäudes. Die Differenz zum versicherten Neuwert wird erstattet, sobald der Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes nachweislich betrieben wird. In der Schweiz (wie es auch in der ehemaligen DDR war) ist die Gebäudeversicherung in den meisten Kantonen obligatorisch und die Verwaltung erfolgt durch die kantonalen Gebäudeversicherer. Bei den so genannten GUSTAVO-Kantonen kann die Gebäudeversicherung mit privaten Versicherungen abgeschlossen werden. Einzig in den Kantonen Wallis und Tessin ist die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch.

Ob ihr Haus unwetterfit ist, können Sie auf der Internetseite „Die Versicherer“ – dem Verbraucherportal des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft prüfen.

Um Ihr Zuhause noch mehr zu schützen, hier weitere praktische Tipps, um Schäden zu vermeiden oder zu mindern:

  • Bei drohendem Regen, Hagel, Schnee oder Unwetter sollten Sie alle Fenster und Türen schließen. Sollte Wasser über geöffnete Fenster eindringen, kann der Versicherer es ganz oder teilweise ablehnen, den Schaden zu begleichen.
  • Terrassen, Wege und Auffahrten sollten immer mit einem leichten Gefälle geplant werden, damit das Wasser abfließen kann.
  • Ein Dach über den Eingangstüren erschwert ebenfalls ein Eindringen von Wasser.
  • Für den Keller lohnen sich wasserfeste und drucksichere Fenster.
  • Dachfenster können mit einem Regensensor ausgestattet werden. Sobald Regen einsetzt, schließt das Fenster automatisch.
  • Stichwort Rückstau: Sollte eine Rückstausicherung bisher fehlen, sollten Sie diese nachrüsten. Das verlangen manche Versicherer auch, sonst übernehmen sie die entsprechenden Schäden nicht.
  • Ein regelmäßiges Prüfen der Abflüsse etwa vor Keller, Garage, Carport oder bei Balkonen hilft ebenfalls, um ein Überfließen zu verhindern.
  • Auch Regenrinnen und Fallrohre können verstopfen, insbesondere im Herbst durch das Laub. Das sollte man daher regelmäßig entfernen.
  • Wichtig ist auch, dass die Abflüsse auf der Straße frei sind. Sollte ein Gully verstopft sein, müsste der Stadtentwässerungsbetrieb das erfahren.
  • Um frühzeitig auf Wetterereignisse reagieren zu können, bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Warnmeldungen für „meine Orte“ über die App Nina an (kostenfrei erhältlich über iTunes und den Google Play Store).
fa fa-users

Persönliche
Beratung