Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung (im Unterschied zur Sozialversicherung), bei der das Todesfall- bzw. Langlebigkeitsrisiko versichert wird. Innerhalb der Individualversicherung ist sie also eine Personenversicherung. Sie wird fast stets als Summenversicherung abgeschlossen, d. h. die Versicherungsleistung ist ein vertraglich bestimmter Betrag, im Gegensatz zur Schadenversicherung, wo der tatsächlich eingetretene, feststellbare Schaden erstattet wird. Die Feststellung eines „Schadens“ verbietet sich im Zusammenhang mit dem Leben eines Menschen. Je nach Vertrag kann der Tod vor einem bestimmten Zeitpunkt, aber auch im erweiterten Begriff der Lebensversicherung das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes, der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren die Versicherungsleistung auslösen.

Der VN kann Dritten Rechte an seinem Vertrag einräumen. Charakteristisch daran ist, dass die Auszahlungsbestimmung mit Rechtseinräumung zugunsten des Gläubigers ausgesetzt oder widerrufen wird und dass eingeräumte Rechte Dritter nur durch deren Zustimmung auf den VN rückübertragen werden können. Hat sich die zugrundeliegende Schuld z. B. durch Zahlung erledigt, schuldet der Gläubiger allerdings diese Zustimmung. Rechtseinräumungen sind erst nach Anzeige bei dem VR gültig (Zugang und Reihenfolge entscheiden) und werden von diesem verwaltet. In der Regel wird dem Pfandgläubiger der Versicherungsschein (inklusive etwaiger Nachträge) übergeben.